Häufig gestellte Fragen zu  Ökostrom von Schröder Gas

Häufig gestellte Fragen zu unserem Ökostrom

Allgemeine Fragen zu Ökostrom von Schröder Gas

Wer oder was ist SG Ökostrom?

SG steht für Schröder Gas. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit mehr als 60 Jahren Erfahrung in der Energiebranche. Unsere stetig wachsende Anzahl an Privat- und Gewerbekunden in Nord- und Ostdeutschland versorgen wir mit Flüssiggas für Tanks und in Gasflaschen. Derzeit beschäftigen wir 110 Mitarbeiter in 4 Niederlassungen.

Seit Juni 2016 beliefern wir unsere Kunden auch mit Erdgas und Ökostrom. Unter dem Label SG Erdgas und SG Ökostrom bieten wir unseren privaten und gewerblichen Kunden umweltfreundlich gewonnene Energien, eine faire Preispolitik und persönlichen Service.

Wie schnell kann ich zu Ökostrom von Schröder Gas wechseln?

Der Wechsel zu Schröder Gas ist ganz einfach und dauert in der Regel maximal 3 Wochen. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Ökostromangebot. Hierzu benötigen wir folgende Daten:

  • Vollständige Adresse
  • Jahresverbrauch in kWh
  • Zählernummer
  • Vertragspartner und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Wenn wir unser Angebot von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben zurückerhalten haben, übernehmen wir alle Wechselformalitäten für Sie. Sobald Ihr zuständiger Netzbetreiber dem Wechsel zu Schröder Gas zugestimmt hat, senden wir Ihnen Ihre Vertragsbestätigung, in der Sie den Lieferbeginn und die geplanten monatlichen Abschläge ersehen können, per Post zu.

Muss ich bei Umzug den alten Stromvertrag meines Vormieters übernehmen?

Auf keinen Fall: Sie können bei Umzug selbst entscheiden, welchen Stromanbieter Sie künftig beauftragen. Möchten Sie Ökostrom von Schröder Gas beziehen, so ist die Umstellung schon 6 Wochen vor Ihrem Einzug und 6 Wochen nach Ihrem Umzug möglich.
Unser Tipp: Benachrichtigen Sie uns am besten direkt nach Ihrem Umzug – wir kümmern uns um alles Nötige!

Ich bin bereits Kunde von Schröder Gas. Was muss ich beachten, wenn ich umziehe?

Ziehen Sie als Stromkunde um, so dürfen Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie uns spätestens 6 Wochen zuvor über Ihren Umzug und Ihre neue Anschrift schriftlich informieren! Nach Ihrem Umzug teilen Sie uns innerhalb von 10 Tagen Ihren Zählerstand per Auszugsdatum mit, sodass wir Ihre Schlussrechnung erstellen können.

Übrigens: Sie möchten auch an Ihrer neuen Anschrift von Schröder Gas beliefert werden? Rufen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.

Kann ich bei Erstbezug direkt mit Ökostrom von Schröder Gas beliefert werden?

Ja! Auch wenn Sie einen Neubau beziehen, können wir Sie von Anfang an beliefern. Da Ihr Objekt zunächst neu an das Stromnetz angeschlossen werden muss, wenden Sie sich bitte als Erstes an den örtlichen Netzbetreiber, der für den Anschluss zuständig ist. Sollten Sie dessen Kontaktdaten benötigen, helfen wir gern weiter!

Damit wir Sie direkt ab Einzug mit Ökostrom versorgen können, melden Sie sich rechtzeitig bei uns: am besten, sobald Sie Einzugstermin und Zählernummer kennen, spätestens jedoch 5 Wochen nach Ihrem Einzug!

An wen wende ich mich, wenn technische Störungen auftreten?

Für alles, was Stromnetz und Zähler betrifft, ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig – dafür führen Schröder Gas und andere Stromanbieter Netzgebühren an ihn ab.
Bei technischen Störungen sprechen Sie uns gern an. Unser Serviceteam unterstützt Sie gern bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.

Sind meine Daten bei Schröder Gas sicher?

Ja, denn wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Wir behandeln alle Ihre persönlichen Angaben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen streng vertraulich.

Fragen zu Ökostrom aus erneuerbaren Energien

Was versteht man genau unter Ökostrom?

Ökostrom ist Energie, die aus erneuerbaren natürlichen Energiequellen wie zum Beispiel Wasser oder Wind gewonnen wird. Bei der Erzeugung von Ökostrom entstehen keine oder nur sehr geringe CO2-Emissionen. Dem gegenüber stehen konventionell erzeugter Strom wie Atomenergie und Strom aus fossilen Rohstoffen wie Öl oder Kohle.
Da wir bei Ökostrom auf nachwachsende natürliche Ressourcen setzen, schützen wir die Umwelt und sorgen gleichzeitig für eine langfristig zuverlässige Stromversorgung.

Gibt es verlässliche Prüfsiegel für Ökostrom?

Ja. Da in Deutschland der Begriff „Ökostrom“ nicht geschützt bzw. verbindlich definiert ist, gibt es Zertifikate, die die Umweltverträglichkeit und die Herkunft des Stroms garantieren.
Der Ökostrom von Schröder Gas entspricht dem Kriterienkatalog „Ökostrom“ der KlimaInvest Green Concepts GmbH und ist entsprechend zertifiziert.

Kommt aus meiner Steckdose wirklich Strom aus Wasserkraft?

Ja – aber nicht nur. Der Strommix, der Ihren Haushalt versorgt, ist eine Mischung aus Ökostrom und konventionell erzeugtem Strom. Das liegt daran, dass alle Anbieter ihren Strom in einen gemeinsamen „Pool“ einspeisen, aus dem dann die einzelnen Haushalte versorgt werden. Und es bedeutet, dass der Anteil an Ökostrom immer größer wird, je mehr Kunden sich für erneuerbare Energien entscheiden: Mit jedem Wechsel erhöht sich der Anteil an Ökostrom im Netz.

Woher kommt Ökostrom von Schröder Gas?

Unseren Ökostrom beziehen wir aus Norwegen, wo immense Wasserreserven eine Stromerzeugung ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen ermöglichen. Damit reduzieren wir die CO2-Emissionen auf ein Minimum und sorgen dafür, dass bei der Stromgewinnung weder fossile Energieträger noch Atombrennstäbe zum Einsatz kommen. Die Gewässer bleiben dabei sauber und es entstehen keine Rückstände, die langfristig entsorgt werden müssten.

Warum müssen Wasserkraftanlagen weiter ausgebaut werden?

Wir von Schröder Gas setzen uns dafür ein, dass der Anteil an Ökostrom im Gesamtnetz weiter stetig zunimmt. Das ist jedoch nur möglich, wenn kontinuierlich in den Bau neuer und den Ausbau bestehender Anlagen investiert wird: Je mehr Kraftwerke für erneuerbare Energien wie Wasserkraft entstehen, desto sauberer und günstiger wird unser Strommix. Steigt der Anteil an Ökostrom im deutschen Verbundnetz, so profitieren alle – die Umwelt und die Verbraucher.

Ist Ökostrom teurer als konventioneller Strom?

Nicht unbedingt: Viele der konventionellen Stromanbieter und örtlicher Grundversorger nehmen sogar deutlich höhere Preise. Unser Ziel ist es, beides zusammenzubringen – sauberen, umweltfreundlich gewonnenen Strom und verbraucherfreundliche Tarife. Mithilfe unseres Tarifrechners können Sie anhand Ihres Verbrauchs ganz einfach den für Sie passenden Tarif ermitteln.

Fragen zu Zahlung, Abrechnung und Vertrag

Wann muss ich wem meinen Zählerstand übermitteln?

Der Netzbetreiber unterteilt alle Kunden in seinem Netzgebiet in verschiedene Abrechnungsgebiete und schickt Ihnen turnusmäßig einmal im Jahr eine Ablesekarte zur Abrechnung und zusätzlich bei einem Versorgerwechsel. Diese Anfrage sollte grundsätzlich immer von Ihnen beantwortet werden, auch wenn Sie uns als Versorger den Zählerstand telefonisch oder schriftlich bereits mitgeteilt haben.

Wie und wann bezahle ich meinen Strom?

Sie können Ihren monatlichen Abschlag ganz bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einziehen lassen.
Sobald die Abrechnung in Ihrem Abrechnungsgebiet ansteht, erhalten Sie eine Ablesekarte vom Netzbetreiber mit der Sie Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Dieser wird uns elektronisch vom Netzbetreiber mitgeteilt und wir erstellen Ihre Jahresrechnung in der wir Ihren tatsächlichen Verbrauch Ihren Zahlungen gegenüberstellen. Ergibt sich aus der Jahresabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieses nach 14 Tagen auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Wie wird die Höhe meines Abschlags berechnet?

Den monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs. Der sich daraus ergebende Jahresbetrag wird durch zwölf Monate aufgeteilt und in der Jahresrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verglichen. Daraus ergibt sich für Sie entweder eine Nachzahlung über den Differenzbetrag oder ein Guthaben. Das Guthaben oder die Nachzahlung sind nach 14 Tagen fällig und werden auf Ihr bei uns hinterlegtes Bankkonto überwiesen oder von diesem abgebucht.

Wann und wie erhalte ich eine Rechnung?

Nach Erhalt Ihres Zählerstandes und Ablesedatums erfragen wir für jede Jahresabrechnung beim Netzbetreiber die außerdem notwendigen aktuellen Daten. Der Netzbetreiber sendet uns diese innerhalb von 4 Wochen zu. Im Anschluss erstellen wir Ihre Rechnung. Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt eine Rechnung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Wann wird meine Stromzahlung erstmals abgebucht?

Nachdem alle Wechselformalitäten abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns Ihre Vertragsbestätigung per Post. In dieser ist sowohl der Lieferbeginn als auch die Fälligkeit der monatlichen Abschläge aufgeführt.
Was passiert, wenn ich mehr oder weniger Strom verbrauche, als ich monatlich bezahle?
Wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben, zeigt Ihre Jahresrechnung die wir auf Basis Ihres angegebenen Zählerstands erstellen. Haben Sie mehr Strom verbraucht als Sie bezahlt haben, rechnen wir die Differenz mit Ihnen ab. Haben Sie weniger verbraucht, so erhalten Sie von uns eine Gutschrift.

Arbeitspreis und Grundpreis – was ist das eigentlich?

Mit der Aufteilung in Grund- und Arbeitspreis unterscheidet man zwischen Grundkosten wie z. B. Leitungsbereitstellung, Zählermiete, Abrechnung etc. und dem reinen Stromverbrauch, dem Arbeitspreis.

Mit dem Grundpreis sind Ihre Fixkosten zuverlässig gedeckt, über den Arbeitspreis rechnen wir den tatsächlichen Verbrauch von Ökostrom in Kilowattstunden ab.

Muss ich mit häufigen Preiserhöhungen rechnen?

Nein. Wir von Schröder Gas bemühen uns durch eine faire und vorausschauende Preispolitik, den Strompreis für Sie so stabil wie möglich zu halten. Manchmal ist eine Preisanpassung trotzdem unumgänglich – in diesem Fall informieren wir unsere Kunden jedoch mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich.
Unser Tipp: Sichern Sie sich gegen Preisanpassungen ab mit unserem SG-Ökostrom-Comfort-Tarif. Mit diesem Tarif garantieren wir Ihnen für 24 Monate einen festen, gleichbleibend stabilen Energiepreis zu. Lediglich gesetzliche Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und Abgaben der Bundesnetzagentur bzw. der zuständigen Landesregulierungsbehörde, z. B. EEG-Umlage, § 19 Stromsteuer usw., die wir leider nicht beeinflussen können, behalten wir uns vor an Sie weiterzugeben.

Was geschieht, wenn die Erstvertragslaufzeit vorbei ist?

Wenn Sie mit Schröder Gas und Ihrem Tarif zufrieden sind, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch – Sie brauchen also gar nichts zu tun. Sollten Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, so sollte dies fristgerecht vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Beachten Sie dazu bitte unsere Kündigungsfristen.