SG steht für Schröder Gas. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit mehr als 60 Jahren Erfahrung in der Energiebranche. Unsere stetig wachsende Anzahl an Privat- und Gewerbekunden in Nord- und Ostdeutschland versorgen wir mit Flüssiggas für Tanks und in Gasflaschen. Derzeit beschäftigen wir 110 Mitarbeiter in 4 Niederlassungen.
Seit Juni 2016 beliefern wir unsere Kunden auch mit Erdgas und Ökostrom. Unter dem Label SG Erdgas und SG Ökostrom bieten wir unseren privaten und gewerblichen Kunden umweltfreundlich gewonnene Energien, eine faire Preispolitik und persönlichen Service.
Der Wechsel zu Schröder Gas ist ganz einfach und dauert in der Regel maximal 3 Wochen. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Erdgasangebot. Hierzu benötigen wir folgende Daten:
Wenn wir unser Angebot von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben zurückerhalten haben, übernehmen wir alle Wechselformalitäten für Sie. Sobald Ihr zuständiger Netzbetreiber dem Wechsel zu Schröder Gas zugestimmt hat, senden wir Ihnen Ihre Vertragsbestätigung, in der Sie den Lieferbeginn und die geplanten monatlichen Abschläge ersehen können, per Post zu.
Die Fristen zum Anbieterwechsel sind festgesetzt durch die Bundesnetzagentur, somit treffen die Unterlagen oft erst wenige Tage vor Lieferbeginn ein. Wir informieren Sie umgehend per Post über Ihren Lieferbeginn, sobald alle Wechselformalitäten abgeschlossen sind.
Auf keinen Fall: Sie können bei einem Umzug selbst entscheiden, welchen Erdgas-Lieferanten Sie künftig beauftragen. Möchten Sie Erdgas von Schröder Gas beziehen, so ist die Umstellung schon 6 Wochen vor und bis zu 6 Wochen nach Ihrem Umzug möglich.
Unser Tipp: Benachrichtigen Sie uns am besten direkt nach Ihrem Umzug – wir kümmern uns um alles Nötige!
Ziehen Sie als Erdgas-Kunde um, so können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie uns spätestens 6 Wochen zuvor über Ihren Umzug und Ihre neue Anschrift schriftlich informieren! Nach Ihrem Umzug teilen Sie uns innerhalb von 10 Tagen Ihren Zählerstand per Auszugsdatum mit, sodass wir Ihre Schlussrechnung erstellen können.
Übrigens: Sie möchten auch an Ihrer neuen Anschrift von Schröder Gas beliefert werden? Rufen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.
Ja! Auch wenn Sie einen Neubau beziehen, können wir Sie von Anfang an beliefern. Da Ihr Objekt zunächst neu an das Gasnetz angeschlossen werden muss, wenden Sie sich bitte als Erstes an den örtlichen Netzbetreiber, der für das Leitungsnetz zuständig ist. Sollten Sie dessen Kontaktdaten benötigen, helfen wir gern weiter!
Damit wir Sie direkt ab Einzug mit Erdgas versorgen können, melden Sie sich rechtzeitig bei uns: am besten, sobald Sie Einzugstermin und Zählernummer kennen, spätestens jedoch 5 Wochen nach Ihrem Einzug.
Für alles, was Gasnetz und Zähler betrifft, ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig – dafür führen Schröder Gas und andere Gasanbieter Netzgebühren an ihn ab.
Bei technischen Störungen sprechen Sie uns gern an. Unser Serviceteam unterstützt Sie gern bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.
Ja, denn wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Wir behandeln alle Ihre persönlichen Angaben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen streng vertraulich.
Ökologische Verantwortung und individuelle Energielösungen sind heute wichtig. Als unabhängiger Energieversorger legen wir besonderen Wert auf eine Erdgasversorgung zu fairen Preisen bei maximaler Versorgungssicherheit.
Wir garantieren unseren Kunden umfassenden Service:
Sie entscheiden, welcher unserer Tarife am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt und können sich in jeder Hinsicht auf unser persönliches Engagement verlassen.
Durch die Liberalisierung des deutschen Erdgasmarktes können Sie Ihren Energielieferanten frei wählen. Damit bestimmen Sie, welches Erdgas in das Gasnetz eingespeist wird. Die Erdgasleitungen, Leitungsinstallationen und Ihr Gaszähler ändern sich nicht, denn diese werden von Ihrem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.
Das heißt für Sie:
Wir als Energieversorger schließen einen Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber, zahlen für die Nutzung des Leitungsnetzes, die Ablesung usw. einen festen Gebührensatz und speisen unser Gas in die Leitungen des Netzbetreibers ein. Sie schließen einen Vertrag mit uns als Energieversorger und rechnen darüber Ihren persönlichen Verbrauch ab.
Besonders schnell und unkompliziert geht der Wechsel zu Schröder Gas online – direkt hier auf unserer Seite. Dazu benötigen wir nur die Daten zu Ihrer Verbrauchsstelle (vollständige Adresse, Zählernummer und jährlicher Verbrauch in kWh). Diese finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung.
Sie können aber auch gern ein individuelles Angebot telefonisch oder persönlich in einer unserer Niederlassungen anfordern. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Die Kündigung Ihres aktuellen Versorgers und auch die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir gerne für Sie.
Nein. Zähler, Gasleitungen und Installationen bleiben die gleichen, egal für welchen Erdgaslieferanten Sie sich entscheiden.
Nein. Für Sie ändert sich mit Ihrem SG-Erdgas-Wunschtarif lediglich der Tarif und natürlich Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Um als Mieter auf Erdgas von Schröder Gas umzusteigen, benötigen Sie einen Gaszähler für den Sie eine eigene Erdgasrechnung erhalten. Sprechen Sie Ihren Vermieter an, falls das nicht der Fall sein sollte.
Ihre letzte Erdgasrechnung enthält alle Informationen, die wir benötigen, um für Sie einen schnellen Wechsel durchzuführen. Sollten beim Wechsel Rückfragen aufkommen, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oftmals kann mit einem kurzen Telefonat alles geklärt werden.
Wir von Schröder Gas bieten unseren Kunden an, alle Formalitäten zu übernehmen, die mit der Kündigung verbunden sind – sofern es sich um eine fristgerechte Kündigung handelt. Sonderkündigungen, z. B. aufgrund einer Preisanpassung, muss der Kunde selbst schriftlich beim Versorger einreichen.
Dann ist es besonders einfach: Sie sorgen dafür, dass wir alle erforderlichen Daten vorliegen haben. Ihr Altlieferant ist gesetzlich verpflichtet, uns die Kündigung innerhalb von 3 Wochen zu bestätigen. Danach melden wir die Belieferung durch Schröder Gas beim Netzbetreiber an. Sobald dieser uns die Belieferung bestätigt, erstellen wir eine Vertragsbestätigung mit dem Lieferbeginn und der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen.
Dann verschiebt sich Ihr Wechsel zeitlich noch ein wenig nach hinten. Sie können uns aber trotzdem schon Ihre Daten übermitteln, damit wir den unkomplizierten Wechsel vorbereiten können.
Auch die Kündigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist übernehmen wir gern für Sie.
Dann gilt es umso mehr die vorgeschriebenen Fristen zu beachten, die nach einer Preiserhöhung besonders knapp sind. Zu beachten ist, dass Ihr Altversorger Sie mindestens 6 Wochen bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt, informieren muss. Solche Preisanpassungen sind in den meisten Fällen zum 1. eines Monats wirksam.
Rufen Sie uns deshalb am besten sofort an, wenn Sie von einer Preisanpassung erfahren. Es empfiehlt sich selbst beim Altversorger wegen Preisanpassung zu kündigen und uns über das Datum Ihrer Kündigung zu informieren.
Nein, ein Vertrag mit Schröder Gas versteht sich inklusive aller Steuern und Abgaben. Ihnen entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten.
Viele auf den ersten Blick besonders günstige Erdgas-Anbieter locken mit einem Bonus für Neukunden. Dieser Bonus lässt den Gesamtpreis im Vergleich mit anderen Versorgern sehr niedrig erscheinen. Das Problem: Nach nur einem Jahr fällt der Bonus weg und der Kunde hat auch ohne Preiserhöhung ggf. plötzlich höhere Kosten.
Eine Preispolitik, die zulasten des Verbrauchers geht und die wir von Schröder Gas nicht unterstützen wollen. Deshalb verzichten wir bewusst auf drastische Rabatte für Neukunden und punkten lieber mit fairen, stabilen Preisen und einer höchstmöglichen Transparenz in der Kommunikation mit unseren Kunden!
Nein, Ihre Versorgung mit Erdgas ist auch beim Wechsel gesetzlich gesichert.
Eine Restlaufzeit von unter 6 Monaten ist kein Problem, wenn Sie wechseln möchten. Sind Sie vertraglich noch über 6 Monate an Ihren aktuellen Versorger gebunden, können Sie trotzdem schon Kontakt mit uns aufnehmen. Wir bereiten dann alles für Ihren Wechsel zum nächstmöglichen Termin vor.
Der Netzbetreiber unterteilt alle Kunden in seinem Netzgebiet in verschiedene Abrechnungsgebiete und schickt Ihnen turnusmäßig einmal im Jahr eine Ablesekarte zur Abrechnung und zusätzlich bei einem Versorgerwechsel. Diese Anfrage sollte grundsätzlich immer von Ihnen beantwortet werden, auch wenn Sie uns den Zählerstand telefonisch oder schriftlich bereits mitgeteilt haben.
Sie können Ihren monatlichen Abschlag ganz bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einziehen lassen.
Sobald die Abrechnung in Ihrem Abrechnungsgebiet ansteht, erhalten Sie eine Ablesekarte vom Netzbetreiber mit der Sie Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Dieser wird uns elektronisch vom Netzbetreiber mitgeteilt und wir erstellen Ihre Jahresrechnung in der wir Ihren tatsächlichen Verbrauch Ihren Zahlungen gegenüberstellen. Ergibt sich aus der Jahresrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieses nach 14 Tagen auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Nach dem Erhalt Ihres Zählerstands und des Ablesedatums erfragen wir für jede Jahresabrechnung beim Netzbetreiber die zudem notwendigen aktuellen Daten. Der Netzbetreiber sendet uns diese innerhalb von 4 Wochen zu. Im Anschluss erstellen wir Ihre Rechnung. Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt eine Rechnung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Mit der Aufteilung in Grund- und Arbeitspreis unterscheidet man zwischen Grundkosten wie z. B. Leitungsbereitstellung, Zählermiete, Abrechnung etc. und dem reinen Gasverbrauch, dem vereinbarten Arbeitspreis.
Mit dem Grundpreis sind Ihre Fixkosten zuverlässig gedeckt, über den Arbeitspreis rechnen wir das Gas, den tatsächlichen Verbrauch von Erdgas in Kilowattstunden ab.
Den monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs. Der sich daraus ergebende Jahresbetrag wird durch zwölf Monate aufgeteilt und in der Jahresrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verglichen. Daraus ergibt sich für Sie entweder eine Nachzahlung über den Differenzbetrag oder ein Guthaben. Das Guthaben oder die Nachzahlung sind nach 14 Tagen fällig und werden auf Ihr bei uns hinterlegtes Bankkonto überwiesen oder von diesem abgebucht.
Nachdem alle Wechselformalitäten abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns Ihre Vertragsbestätigung per Post, in der sowohl der Lieferbeginn als auch der Zeitpunkt der Fälligkeit der monatlichen Abschläge aufgeführt ist.
Nein, denn die Preise bei Schröder Gas sind Komplettpreise und grundsätzlich inklusive aller Steuern und Abgaben angegeben. Es werden also keine weiteren Kosten fällig!
Wie viel Gas Sie tatsächlich verbraucht haben, zeigt Ihre Jahresrechnung die wir auf Basis Ihres angegebenen Zählerstands erstellen. Haben Sie mehr Gas verbraucht als Sie bezahlt haben, rechnen wir die Differenz mit Ihnen ab. Haben Sie weniger verbraucht, so erhalten Sie von uns eine Gutschrift.
Nein. Wir von Schröder Gas bemühen uns durch eine faire und vorausschauende Preispolitik, den Gaspreis für Sie so stabil wie möglich zu halten. Manchmal ist eine Preisanpassung trotzdem unumgänglich – in diesem Fall informieren wir unsere Kunden jedoch mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich.
Unser Tipp: Sichern Sie sich mit unserem SG-Erdgas-Comfort-Tarif gegen Preisanpassungen ab. Mit diesem Tarif garantieren wir Ihnen für 24 Monate einen festen, gleichbleibend stabilen Energiepreis. Lediglich gesetzliche Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und Abgaben der Bundesnetzagentur bzw. der zuständigen Landesregulierungsbehörde, z. B. EEG-Umlage, § 19 Stromsteuer, die wir leider nicht beeinflussen können, behalten wir uns vor an Sie weiterzugeben.
Wenn Sie mit Schröder Gas und Ihrem Tarif zufrieden sind, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch – Sie brauchen also gar nichts zu tun. Sollten Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, so sollte dies fristgerecht vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Beachten Sie dazu bitte unsere Kündigungsfristen.